Verband der Volvo-Pkw-Vertragspartner Deutschlands e. V.
Der Verband führt nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bonn den Namen "Verband der Volvo-Pkw-Vertragspartner Deutschlands e.V."
Sitz und Gerichtsstand des Verbandes ist Bonn.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Verband ist ein Zusammenschluss von Volvo-Pkw-Vertragspartnern auf freiwilliger Basis. Er hat sich folgende Aufgaben gestellt:
Pflege und Förderung der Berufsgemeinschaft und Wahrung des lauteren Wettbewerbs.
Austausch kaufmännischer, wirtschaftlicher und technischer Erfahrungen, soweit diese fabrikatsspezifisch und zum Nutzen der Kunden, der Volvo-Pkw-Vertragspartner und des Importeurs sind.
Erarbeitung und Weitergabe von Empfehlungen der Arbeitskreise des Verbandes an den Importeur.
Geltendmachung und Vertretung berechtigter Anliegen und Interessen der Volvo-Pkw-Vertragspartner gegenüber dem Importeur und anderen Konzerngesellschaften sowie Dritter, insbesondere Wahrnehmung der in den Volvo-Verträgen niedergelegten Mitwirkungsrechte der Vertriebsorganisation.
Die Wahrung und Förderung der gewerblichen Interessen der Mitglieder durch Geltendmachung und Vertretung von Unterlassungs- und Widerrufsansprüchen wegen unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen und/oder Wettbewerbsverstößen.
Soweit Maßnahmen, Handlungen oder Unterlassungen der unter Ziffer 4. genannten Unternehmen oder Institutionen geeignet sind, die wirtschaftliche Ertragskraft der Mitglieder beim Vertrieb von Vertragswaren und/oder der Erbringung von Servicedienstleistungen zu beeinträchtigen, ist der Verein berechtigt, die Interessen seiner Mitglieder auch mit den dafür notwendigen rechtlichen Schritten, insbesondere Zivilklage und Beschwerde vor den Kartellbehörden durchzusetzen.
“Der Verband ist Mitglied im Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK).”
Mitglied kann auf Antrag jeder in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Volvo-Pkw-Vertragspartner werden, sofern er Mitglied des ZDK oder eines ihm angeschlossenen Landesverbandes oder einer Innung ist.
Die Anmeldung zur Mitgliedschaft erfolgt schriftlich über die Geschäftsstelle beim Vorstand. Die Aufnahme gilt mit der Bestätigung des Vorstandes als erfolgt.
Die Mitgliedschaft endet:
mit Erlöschen sämtlicher Volvo-Verträge, sofern der Vorstand auf Antrag des Mitgliedes nichts anderes beschließt;
durch schriftliche Austrittserklärung (per Einschreiben mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende);
durch Ausschluss bei Vorliegen eines wichtigen Grundes.
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird auf Vorschlag des Vorstandes auf der Jahreshauptversammlung jeweils für das laufende Jahr festgelegt.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Jahresbeitrag bis zum 15. Februar zu entrichten.
Kommt ein Mitglied mit der Bezahlung seines Beitrages mehr als drei Monate in Rückstand, und wird der Beitrag trotz Aufforderung nicht binnen eines weiteren Monats gezahlt, ruht die Mitgliedschaft. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit über den hieraus bedingten Ausschluss des Mitgliedes.
Mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft erlischt jeder Anspruch an das Vereinsvermögen. Die Pflicht zur Zahlung des rückständigen Beitrages besteht fort.
Die Organe des Verbandes sind:
Mitgliederversammlung
Vorstand
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Verbandes. Sie tritt mindestens einmal jährlich zu einer ordentlichen Jahreshauptversammlung zusammen. Die Einladung, die Tag, Zeit, Ort und Tagesordnung enthalten muss, wird durch den Vorstand mindestens 14 Tage vorher durch einfaches Schreiben an alle Mitglieder zur Post gegeben. Anträge zur Tagesordnung kann jedes Mitglied bis 8 Tage vor dem Versammlungstermin beim Vorstand schriftlich einbringen.
Über alle Versammlungen und Beschlüsse ist Protokoll zu führen. Es ist vom 1. Vorsitzenden und dem Protokollführer zu unterschreiben und dem Vorstand innerhalb von 6 Wochen zur Genehmigung vorzulegen.
Die Mitgliederversammlung entscheidet:
mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmen über
Wahl des 1. Vorsitzenden, seines 1. Stellvertreters (Schriftführer) und des 2. Stellvertreters (Schatzmeister) sowie über die Wahl von bis zu 4 Beisitzern des Vorstandes;
Geschäfts- und Kassenbericht;
Bestellung von zwei Kassenprüfern für jeweils 3 Jahre;
Entlastung des Vorstandes, der Geschäftsführung und der Kassenprüfer;
Festsetzung der Beiträge für das laufende Rechnungsjahr.
mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmen
über Satzungsänderungen.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann bei Vorliegen wichtiger Gründe jederzeit einberufen werden, und zwar auf Antrag von einem Drittel der Mitgliederstimmen unter Angabe des Grundes an den Vorstand. Die Einladung übernimmt der Vorstand .
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist nur beschlussfähig, wenn mehr als 50 % der Mitglieder anwesend oder vertreten sind. Ist sie nicht beschlussfähig, tritt sie 2 Stunden später nach erneuter Einladung wieder zusammen und ist dann unabhängig von den anwesenden Stimmen beschlussfähig.
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Alle Abstimmungen erfolgen offen. Auf Antrag von mindestens 50 % der anwesenden Stimmen ist geheim abzustimmen.
Die Vertretung eines Mitgliedes ist nur möglich durch Erteilung einer schriftlichen Vollmacht, ausgenommen an Mitarbeiter der Volvo Car Germany GmbH.
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. Stellvertreter (Schriftführer), dem 2. Stellvertreter (Schatzmeister) und bis zu 4 Beisitzern. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der 1. Stellvertreter (Schriftführer) und der 2. Stellvertreter (Schatzmeister). Es besteht Gesamtvertretungsbefugnis.
Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung jeweils für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Die Mitglieder des Präsidiums bleiben bis zur Neuwahl im Amt.
Aufgaben des Vorstandes sind:
Leitung des Verbandes
Vertretung des Verbandes und seiner Mitglieder,
Einstellung des Geschäftsführers und Abschluss des Dienstvertrages,
Weisungen an den Geschäftsführer und Überwachung seiner Tätigkeit .
Der 1. Vorsitzende leitet die Mitgliederversammlung und vertritt den Verband in der Öffentlichkeit. Ist er an der Ausübung seiner Tätigkeit verhindert, tritt der 1. Stellvertreter bzw. bei dessen Verhinderung der 2. Stellvertreter mit gleichen Rechten und Pflichten an seine Stelle.
Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich; Auslagen werden auf Antrag erstattet.
Zur Führung der laufenden Geschäfte kann ein Geschäftsführer bestellt werden
Hilfspersonal wird bei vorliegendem Bedarf vom Vorstand genehmigt.
Der Geschäftsführer ist berechtigt, an allen Sitzungen des Vorstandes und der Arbeitskreise sowie der Mitgliederversammlung teilzunehmen. Er ist nicht stimmberechtigt.
Der Geschäftsführer führt das Protokoll in allen Verbandsversammlungen und Sitzungen. Das Protokoll ist jeweils vom 1. Vorsitzenden oder einem anwesenden Vorstandsmitglied gegenzuzeichnen.
Auf Weisung des Vorstandes ist der Geschäftsführer berechtigt, Verhandlungen zu führen.
Der Verband kann zur Bearbeitung bestimmter Aufgaben Arbeitskreise einsetzen. Die Sprecher der Arbeitskreise sollen Beisitzer im Vorstand sein.
Die Sprecher der Arbeitskreise können nach Abstimmung mit dem Vorstand mit der Volvo Car Germany GmbH auf ihrem Arbeitsgebiet verhandeln.
Zu den Vorstandssitzungen sind die Sprecher der Arbeitskreise einzuladen.
Die Sprecher der Arbeitskreise sollen Beisitzer im Vorstand sein.
Die Auflösung des Verbandes kann nur durch eine zu diesem Zweck einberufene außerordentliche Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der Auflösungsbeschluss bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stimmen.
Die Versammlung entscheidet gleichzeitig über die Verwendung des Vermögens und beauftragt den Vorstand mit der Abwicklung der Auflösung und der Löschung des Verbandes im Vereinsregister beim Amtsgericht Bonn.